Super-GAU

Als Super-GAU wird ein Unfall bezeichnet, bei dem stärkere Belastungen auftreten, als beim schlimmsten Störfall, für den eine technische Anlage ausgelegt wurde. Es handelt sich also um einen Unfall, der die Belastungsgrenze der Anlage überschreitet.
Mit “Super” wird angedeutet, dass die Folgen des GAU übertroffen werden. Dabei wird die Vorsilbe super- in der ursprünglichen lateinischen Bedeutung ‘über’, ‘darüber hinaus’ verwendet. Der Fachbegriff ist die etwas umständlichere Umschreibung ‘auslegungsüberschreitender Störfall’.

Eine Bedingung für die Genehmigung von kerntechnischen Anlagen ist der Nachweis, dass selbst im Falle des größten anzunehmenden Unfalls (GAU) kein radioaktives Material an die Umwelt abgegeben wird. Ein solcher Unfall könnte ein Erdbeben, eine Flutkatastrophe oder ein Terrorangriff sein. Die Auswirkungen auf den Kernreaktor bei einem solchen Unfall können durch entsprechende Planung und Konstruktion minimal gehalten werden, so dass keine Gefahr für die Umwelt besteht.
Tritt jedoch ein Unfall ein, der in der Planung des Kraftwerkes nicht bedacht wurde oder nicht bedacht werden konnte, so kann dieser eine ernsthafte Bedrohung für die Integrität des Kraftwerkes darstellen. Im Fall von Tschernobyl war es das Zusammenspiel von ungünstigen Faktoren beim Testlauf, menschlichen Fehlentscheidungen sowie Konstruktionsmängeln, die zur Katastrophe geführt haben.

INES Stufen

Nach dem Unglück von Tschernobyl wurde 1990 eine Stufenskala entwickelt, nach der nukleare Ereignisse bewertet werden. Erarbeitet haben sie internationale Fachleute im Auftrag der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) und der Kernenergie-Agentur der OECD (OECD/NEA) [Gl19] . Diese Skala heißt INES (International Nuclear and Radiological Event Scale). Sie ist logarithmisch aufgebaut: Mit jeder Stufe soll die Schwere eines Ereignisses um etwa eine Größenordnung zunehmen [Gl19] . Die folgende Tabelle stellt die Stufen samt Beschreibung dar [Gl18] . Die Katastrophe von Tschernobyl wurde offiziell als Stufe-7-Unfall eingestuft [Gl19] . Neben Tschernobyl gibt es nur ein weiteres Ereignis der Stufe 7: den Unfall im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi in Japan, ausgelöst durch ein Erdbeben und einen Tsunami am 11. März 2011 [Gl20] [Gl21] .

Stufe Bezeichnung Beschreibung Bekannte Beispiele
7 Katastrophaler Unfall erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe mit weitreichenden Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt Tschernobyl 1986, Fukushima Daiichi 2011
6 Schwerer Unfall bedeutende Freisetzung radioaktiver Stoffe, die wahrscheinlich geplante Gegenmaßnahmen erfordert Kyschtym 1957
5 Ernster Unfall begrenzte Freisetzung radioaktiver Stoffe, mehrere Todesfälle durch Strahlung oder schwere Schäden am Reaktorkern Windscale 1957, Three Mile Island 1979
4 Unfall geringe Freisetzung radioaktiver Stoffe, mindestens ein Todesfall durch Strahlung Tokaimura 1999
3 Ernster Störfall Strahlenexposition über dem Zehnfachen des Jahresgrenzwerts für beruflich strahlenexponiertes Personal oder Beinahe-Unfall mit weitgehendem Ausfall der Sicherheitsvorkehrungen Vandellós 1989
2 Störfall Strahlenexposition einer Person aus der Bevölkerung von mehr als 10 mSv oder begrenzter Ausfall der Sicherheitsvorkehrungen Forsmark 2006
1 Störung Abweichung von den zulässigen Bereichen für den sicheren Betrieb
0 Unterhalb der Skala keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung

Die Beispiele für die Stufen 2 bis 6 stammen aus dem Handbuch der IAEA [Gl19] .

Letztes Update: 20.10.2026